Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. TT Anlagenservice GmbH
Geltung
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Bedingungen gelten insbesondere aber nicht ausschließlich für Montagen, Instandsetzungs-/ Wartungsarbeiten und Serviceleistungen.
Alle Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote der Fa. TT Anlagenservice GmbH (im Folgenden: TT Anlagenservice genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil sämtlicher Verträge, die TT Anlagenservice mit ihren Vertragspartnern („Besteller“) hinsichtlich der angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei ständiger Geschäftsbeziehung ebenfalls für alle künftigen Lieferungen, Dienstleistungen oder Angebote an den Besteller, selbst wenn eine erneute gesonderte Vereinbarung nicht erfolgt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Einkaufsbedingungen des Bestellers finden auf die Vertragsbeziehung keine Anwendung, es sei denn, TT Anlagenservice hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen von TT Anlagenservice gelten auch dann, wenn TT Anlagenservice in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen von TT Anlagenservice abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferungen/ Leistungen an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
Abschluss des Vertrags und Liefergegenstand
2.1 Alle Angebote von TT Anlagenservice sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung – mindestens in Textform – von TT Anlagenservice zustande. Für den Umfang der Lieferung/ Leistung ist diese Auftragsbestätigung maßgeblich.
2.2 Mündliche Zusicherungen von Eigenschaften, Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen zumindest in Textform erfolgten Bestätigung durch TT Anlagenservice.
2.3 Die Montageleistung beinhaltet das Aufstellen und das Montieren der von uns gelieferten Anlagen und, bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung in Textform, die Unterweisung der vom Kunden benannten Personen. Es gilt nur der Leistungs- und Lieferumfang, der in der verbindlichen Auftragsbestätigung schriftlich definiert wurde. Nicht vereinbarte Leistungen und Bedingungen müssen unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich bekanntgegeben werden.
TT Anlagenservice behält sich prinzipiell vor, Sub-Unternehmen mit den Leistungen zu beauftragen. Eine Informationspflicht gegenüber dem Besteller besteht nicht.
2.5 Für den Fall, dass mit dem Besteller die Sollbeschaffenheit der Lieferung oder Leistung verbindlich vereinbart wurde, bleiben Änderungen durch TT Anlagenservice zulässig, soweit sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Besteller zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Besteller ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.6 TT Anlagenservice ist nicht verpflichtet, gesetzliche oder behördliche Anforderungen in den vom Besteller benannten Bestimmungsländern zu ermitteln.
2.7 TT Anlagenservice übernimmt keine Garantie dafür, dass die Lieferung oder Leistung sich für einen bestimmten Zweck des Vertragspartners eignet – selbst dann nicht, wenn dieser Zweck in einer Spezifikation genannt ist –, es sei denn, TT Anlagenservice hat die Eignung ausdrücklich schriftlich zugesichert. Es liegt allein beim Vertragspartner zu überprüfen, ob eine Lieferung oder Leistung nach den vereinbarten Spezifikationen auch tatsächlich für seinen speziellen Verwendungszweck geeignet ist. Darüber hinaus wird ausdrücklich jede Gewährleistung für die gewöhnliche Nutzung und eine übliche oder zu erwartende Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung ausgeschlossen.
2.8 Bei einer Bestellung der Lieferung oder Leistung auf elektronischem Weg speichern wir den Vertragstext und stellen diesen dem Besteller auf Wunsch zusammen mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zur Verfügung.
Eigentums- / Urheberrechte
TT Anlagenservice behält sich das Eigentum und die Urheberrechte an allen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Prospekten, Berechnungen, Zeichnungen sowie hergestellten Vorrichtungen und Werkzeugen vor. Diese Unterlagen und Gegenstände dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht noch weitergegeben werden. Der Besteller haftet für alle direkten oder indirekten Schäden, die durch Missachtung dieser Vorgaben entstehen.
Preise und Zahlung
4.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, verstehen sich die Preise in Euro gemäß Auftragsbestätigung von TT Anlagenservice ab Werk (EXW Incoterms 2020) zuzüglich sämtlicher Nebenkosten wie gesetzlicher Mehrwertsteuer, etwaige Zölle, Steuern, Gebühren und ähnlicher Abgaben.
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Skonti werden nicht gewährt. Eine Zahlung gilt an jenem Tag als geleistet, an dem TT Anlagenservice darüber verfügen kann.
Lieferungs- und Leistungszeit
5.1 Fristen sind nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend bezeichnet und schriftlich bestätigt werden.
Mitwirkung des Bestellers
Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung ihrer Tätigkeit auf seine Kosten zu unterstützen.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von TT Anlagenservice.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Stand: Januar 2026
